Vielen Dank für deine Mühe.
Habe mir das ganze Urteil durchgelesen.
Es handelt sich hier um eine betreuungsrechtliche Unterbringung
und das Depot-Medikament sollte über einen längeren Zeitraum
verabreicht werden.
Auf meinen Fall trifft das so nicht zu.
Dennoch interessant zu lesen und Mut des Betroffenen, dass er das ganze
durchgefochten hat.
Mein Eindruck: Im Akutfall ist man ausgeliefert, sobald Eigen- oder Fremdgefährdung attestiert wird.
Selbst nach dem neuen UBG im Saarland kann die richterliche Anordnung auch noch im Nachhinnein
für die Zwangsbehandlung angefordert werden.
Da kommt jetzt mehr Arbeit auf die Gerichte zu, aber an der Behandlung unter Zwang wird dies
kaum was ändern.
Gruß, Mania67