Hallo Itsybitsy,
das Bundesverfassungsgericht hat mit Urteil vom 24.07.2018 verfügt, dass Fixierungen,
die länger als e0 Minuten dauern, mit einem richterlichen Beschluss abgesegnet
werden müssen.
Das ist doch schon mal ein Schritt in die richtige Richtung und erschwert den Ärzten
das Fixieren.
Da die Verfügbarkeit der Richter jedoch auf die Zeitspanne von 6:00 Uhr bis 21:00 Uhr
festgelegt wurde, kann ein Richter folglich nicht z.Bsp. noch um 23:00 Uhr die
Fixierung absegnen, so dass der Beschluss von den Ärzten auch noch am Tag darauf,
nachdem es bereits geschehen ist, einholen kann.
Das ist natürlich wieder eine Krux.
Letztendlich hängt es von dem diensthabende Arzt und vom Pflegepersonal ab, ob du
menschenwürdig behandelt wirst oder nicht.
Ich habe jetzt mal meinen Fixierzngsbericht sowie den entsprechenden Beschluss
über die Zwangsbehandlung schriftlich von der Klinik angefordert - mit Fristsetzung.
Sollte ich die angeforderten Unterlagen nicht erhalten, behalte ich mir vor, einen Rechtsanwalt
mit der Wahrnehmung meiner Interessen zu betrauen.
Bin schon gespannt über die abenteuerliche Begründung der Fixierung.
Alles Gute für dich und lass dich nicht unterkriegen.
Selbstwertgefühl wieder aufbauen, ganz wichtig.
Liebe Grüße, Mania67