Es gibt eine absolute und eine relative Überdosierung.
Absolut ist, wenn über eine gewissen Medi-Höchstgrenze dosiert wurde, relativ ist, wenn du es einfach nicht vertragen hast, obwohl die Dosis noch nicht ausgereizt war. Um das zu bewerten, müsste ich wissen, wieviel du von welchem Medikament in welcher Zeit erhalten hast.
Husten ist kein Ausschlussgrund für eine Fixierung. Verschlucken und Aspirieren kannst du auch nicht-fixiert.
Was hattest du denn für einen rechtlichen Beschluss? BGB oder Unterbringungsrecht? Das wäre schon interessant, weil dann bei einem Beschluss nach Unterbringungsrecht Aufsichtsbehörden zuständig sind. Also hier in Bayern zumindest. Und den Ärger mit denen scheuen die Kliniken, das weiß ich, weil ich regelmäßig dafür sorge, dass hier eine Klinik Ärger bekommt.
Eine Klage auf Behandlungsfehler wird wahrscheinlich im Sande verlaufen. Welcher Schaden als Körperverletzung ist dir denn konkret entstanden? Da fängt es schon an.
Nicht falsch verstehen, ich finde nicht richtig, was da passiert ist. Aber ich will dir auch keine unrealistischen Hoffnungen machen.
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...mittlerweile zum Drachen mutiert...