Hallo Ihr,
ich habe gerade eben etwas Interessantes dazu im Internet gefunden. Einfach 'Grundsicherung Heizkostennachzahlung' googeln.
Da steht, dass eine hohe Heizkostennachzahlung einen einmaligen Anspruch auf Grundsicherung begründen kann. Nämlich wenn sonst in diesem Monat das eigene Einkommen nicht mehr für den Gesamtbedarf ausreicht.
Den Antrag muss man zwingend in dem betreffenden Monat stellen, sonst besteht kein Anspruch mehr.
Vielleicht hilft dieser Tipp dem/der einen oder anderen.
Herzliche Grüße
Ver-rückt
w., 57 Jahre, seit etwa 33 Jahren erkrankt
Medikation zur Zeit:
Thyroxin, Valproat retard, Quetiapin, Aripiprazol,
Doxepin