Hallo, Deborah,
das freut mich, dass du Wohngeld bekommst. Ich war mir da ja ziemlich sicher, da der Kreis der Berechtigten stark vergrößert wurde.
> Ich kann Dir nur soviel sagen, dass die
> Energie-Entlastungsbeträge, die an Menschen, die
> Bürgergeld beziehen bzw. eine kleine Rente, deren
> Einkommen von der ARGE aufgestockt wird, sich -
> soweit ich das beurteilen kann - mit dem Wohngeld
>
> in etwa die Waage halten.
Es gibt zwei wesentliche Unterschiede zwischen Bürgergeld bzw. Grundsicherung für Rentner und Wohngeld.
Zum einen sind es die Vermögensgrenzen. Beim Bürgergeld sind es 15.000, bei der Grundsicherung 10.000 Euro und beim Wohngeld 60.000 Euro.
Zum anderen betrifft es die Übernahme der Nachzahlung der angemessenen Betriebskosten. Beim Wohngeld erfolgt keine Übernahme.
Die Gesamtbeträge sind wohl höher als beim Bürgergeld bzw. Grundsicherung, da ich z. B. Wohngeld beantragen müsste, wenn es höher wäre als die Grundsicherung.
> Die Berufstätigen und Rentner, denen € 300,00
> gezahlt wurden, müssen diesen Betrag am
> Jahresende versteuern.
> Wie das beim Bürgergeld und/oder der Rente, die
> aufgestockt wird, ist, weiß ich nicht.
Sobald du mit den 300 Euro über die Grenze kommst, wo du Steuern bezahlen musst, musst du eine Steuererklärung abgeben, egal ob du Bürgergeld oder Grundsicherung erhältst.
Ich weiß, es ist kompliziert und nicht immer gerecht. Aber so sind die Gesetze. Und das Wichtigste ist doch, dass du dir deine geliebte Wohnung leisten kannst.
Ich wünsche dir noch einen schönen Sonntag.
LG
Lisa Vincenta
Weiblich, 60 Jahre, seit Ende 2002 an Bipolarer Störung erkrankt, seit 2011 an einer Ticstörung
1-mal bearbeitet. Zuletzt am 11.02.23 22:43.