Wesker schrieb:
> Ich hätte natürlich ganz anders mit ihm
> verfahren können: Er hat eine Straftat begangen
> und wäre auf frischer Tat ertappt worden, ich
> hätte sogar das Recht gehabt ihn festzusetzen bis
> die Polizei eintrifft.
Sag mal, was verstehst du unter "festsetzen". Meinst du damit , diesen Sprayer festzuhalten, bis die von dir - ja dann doch nicht - informierte Polizei eintrifft. Dazu müsste der Sprayer dir doch körperlich unterlegen sein, als dass du ihn daran hindern könntest einfach abzuhauen. Vielleicht war es ja so.
liebe Grüße
Irma