In dem Fall wäre es einfach gewesen, Irma: Er war in einer Sackgasse und der Hund hätte ihn daran gehindert, sich wegzubewegen. Ich hätte derweil die Polizei anrufen können mit dem Handy.
Ich weiss nicht welche Gegenstände du in deinen Taschen hast, aber ich habe
keine Handschellen oder sonstige Kabelbinder - das Gesetz in der Schweiz würde es allerdings erlauben, vorläufig jemanden damit festzunehmen. Wie gesagt,
nur bis die Polizei eintrifft. Das Gesetz greift dort auch nur bei "auf frischer Tat ertappt".
Ich habe jetzt noch die Quellen durchgesehen: Wenn man Gewalt anwenden würde und der Andere verletzt würde, kann theoretisch ein Strafverfahren wegen Körperverletzung eröffnet werden, d.h. die Massnahmen müssen verhältnismässig sein. Dennoch darfst du einen Dieb versuchen zu stoppen, der dein Fahrrad klaut: Wenn er dann zu Boden fällt und sich verletzt, dann muss die Staatsanwaltschaft oder bei einem Verfahren das Gericht entscheiden ob deine Intervention gerechtfertigt war oder nicht.
Dann, Irma, die Gesetzeslage zwischen Deutschland und der Schweiz ist manchmal exakt dieselbe, aber andere Male ist sie sehr viel anders.
Das betrifft besonders die beiden Punkte: Das sog. "Stand your ground" Gesetz aus dem angelsächsischen Raum sowie die Waffengesetze.
Ein Unterschied ist z.B. die Anwendung einer Waffe wenn ein Einbruch in deinem eigenen Haus erfolgt und du Zugriff auf eine Feuerwaffe hast. In Deutschland kannst du nicht einfach jemanden damit stoppen: Du musst dein Haus verlassen und flüchten und warten bis die Polizei eintrifft. Eine Schussabgabe wäre nur in einem direkten Angriff auf dein Leib und Leben legal möglich und würde in jedem Fall von der Staatsanwaltschaft geprüft werden.
In der Schweiz hingegen, wenn ich die Schusswaffe legal besitze, darf ich sie nutzen um dich zu stellen: Ich muss nicht flüchten, sondern könnte dich wenn du ein Einbrecher wärst, konfrontieren.
z.B. hat das Gericht einen Mann freigesprochen im folgenden Fall: Ein Asylbewerber hat sich als Einbrecher betätigt und ist nachts in ein Haus eingestiegen. Der Besitzer war dort am schlafen, ist aufgewacht durch den Lärm. Er hat sein altes Sturmgewehr 57 (SIG 510 7.5mm halb-autom.) genommen und den Täter konfrontiert. Als dieser sich auf ihn zubewegt hat mit einem Gegenstand in der Hand, hat er einen Schuss abgefeuert, der den Täter sofort getötet hat.
Der Gegenstand hat sich dann als Pfefferspray entpuppt. Das Gericht kam jedoch zum Schluss, das der Mann nicht davon ausgehen konnte, das es bei dieser Sache "nur" ein Pfefferspray war. Demnach lag die putative Notwehr vor, das man glaubt, man wäre an Leib und Leben bedroht: Er wurde freigesprochen und seine Schussabgabe wurde als legal eingestuft.
Aber naja, Deutschland ist da anders, Innenministerin Faeser plant ein Totalverbot (um genauer zu sein, ein Verbot von halbautomatischen Waffen, was wiederum 95% aller Waffen sind) von Waffen.