Zum Recht, es gab da noch einen Fall mit meiner Familie und dem Hund damals, der sich 1995 ereignet hat: Unser Hund hat eine Joggerin angefallen, zu Boden gerissen und mehrfach gebissen. Die Staatsanwaltschaft hat keine Anklage erhoben - nun stellt sich die Frage: Warum nicht?
Nun, die Joggerin hat mehrere Hinweisschilder zu Privatgrundstück und Warnung vor dem Hund ignoriert. Die entscheidende Rechtshandlung war, das sie über einen grossen Zaun geklettert ist, der fest abgesperrt war. Sie sagte später, sie hätte eine Abkürzung nehmen wollen, auf jedenfall ist die Frau tatsächlich selbst über diesen hohen Zaun geklettert.
Der Hund hat sich drinnen aufgehalten und war nicht auf öffentlichen Boden - er hat sie angefallen als sie sich durch das Privatgrundstück bewegt hat.
Ihre Handlung mit dem Zaun
hat die Rechtslage komplett umgedreht: Sie hat die Handlung selbst initiiert und dabei Landfriedensbruch begangen. Der Hund war legal gehalten mit allen Papieren und konnte sich selbst nicht ausserhalb des Grundstückes bewegen. Er war nicht angeleint innen, was laut Recht auch nicht erforderlich war.
Die Staatsanwaltschaft sagte, wäre sie ausserhalb des Zauns und des Privatgrundes geblieben, wäre ihr nie was zugestossen.
Sie hat überlebt, aber wahrscheinlich dürfte man die Narben noch heute sehen. Der Hund wurde nicht eingeschläfert, keine Anklage erhoben und es gab keinen Schadensersatz für sie.
Was ich damit sagen will: Die Rechtslage kann komplexer sein als die BILD-Schlagzeile mit "Hund beisst Frau".