dino schrieb:
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> Ich bin selber betroffen und hab lange in der
> Psychiatrie gearbeitet.
>
> 1. Du musst erst mal raus kriegen, über welches
> Recht du untergebracht wurdest. Entweder BGB
> (deutschlandweit gleich) oder Unterbringungsrecht
> (Länderrecht, etwas verschieden). Das steht auf
> deinem Unterbringungsbeschluss. Der muss dir
> persönlich zugestellt worden sein. Bzw. du kannst
> versuchen ihn noch mal zu bekommen, der wird
> mindestens 10 Jahre aufbewahrt. Unterbringen kann
> die Polizei, das Landratsamt (bzw. kreisfreie
> Stadt) und das Amtsgericht.
>
Hallo Dino, habe eben nochmal geschaut. Es war immer das Amtsgericht.
Danke für deine Unterstützung.
Lg