Mania67 schrieb:
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> Hallo dino,
>
> in meinem Fall ging nichts ans Landgericht.
Davon bekommst du als Betroffene nichts mit. Außerdem ist es nur über BGB so. Ich frag morgen mal nach, wie es über UBG funktioniert.
> Der Herr, der mir vom Amtsgericht ins Krankenhaus
> geschickt
> wurde, ließ mich etwas unterschreiben.
> Ich weiß gar nicht, was ich ihm überhaupt
> unterschrieb,
> da ich durch das Tavor sediert war.
> Das Ganze ist doch alles nur eine Farce.
> Der richterliche Beschluss erfolgt doch alleine
> aufgrund
> der Angaben, die der Arzt macht.
Eigentlich nicht. Du
musst vom Richter angehört werden. Ich hab es schon mehrmals miterlebt, dass dann der Patient gehen durfte, auch gegen den ausdrücklichen Rat des Arztes.
Der Richter kann machen was er will.
> Alleine die Aussage: Eigen- oder Fremdgefährdet
> reicht völlig aus,
> um einen Beschluss zu erwirken. Der Beschluss wird
> dann am Folgetag
> vom Amtsrichter eingeholt.
> Es kommt ja kein Richter ins Krankenhaus und macht
> sich selbst ein Bild
> von der Situation.
Doch, muss er. Ohne Anhörung ist der Beschluss rechtswidrig. Wie die Anhörungen ablaufen, andere Geschichte. Es gibt Richter, die überreichen nur einen Zettel, andere nehmen sich echt Zeit. Entweder er kommt in die KLinik oder er kann mit Polizei vorführen lassen (hab ich bis auf einmal noch nie erlebt).
> Ich hattte noch während meines stationären
> Aufenthaltes den Arzt, der meine Fixierung
> angeordnet hatte, schriftlich aufgefordert, sein
> Vorgehen oder besser gesagt, sein Vergehen, zu
> begründen.
Das muss der nicht machen. Am ehesten erreichst du so ein schriftliche Stellungnahme, wenn du dich offiziell bei der Klinik beschwert. Wenn die KLinik ein Beschwerdemanagment, dann muss er eine schriftliche Stellungnahme abgeben. Aber da langen auch ein paar Worte ala "Patient war so krank, ging nicht anders".
Das ist unrealistisch.
> Nach meiner Entlassung bat ich um einen
> Gesprächstermin, an dem dieser Arzt auch
> teilnehmen sollte.
> Es kam kein Gespräch zu Stande und nach ein paar
> Wochen hatte ich auch nicht mehr nachgehakt
> und auch keine Kraft mehr, alles nochmal
> aufzuwühlen.
> Man steht alleine da gegen die Amada von Ärzten
> und Pflegern und eine Krähe hackt
> der anderen kein Auge aus.
>
> Eine Unterbringung nach BGB kenne ich nicht, aber
> da wird es auch nicht viel anders sein.
>
> Gruß, Mania67
BGB Unterbringungen sind eigentlich deutlich häufiger als die über UBG. Das hat verschiedene Gründe. Das wundert mich hier schon.
Ein Grund ist, dass BGB nicht so schnell aufgehoben werden muss wie UBG. Das liegt daran, dass UBG aufgehoben muss, wenn die konkrete Gefahr vorbei ist, BGB kann man quasi bis in die Ewigkeit verlängern.
Was ich nur sagen wollte: man kann sie sehr wohl dagegen wehren. Aber nur, wenn man sich auskennt. Die Rechtsanwälte, die ich so erlebt haben, waren ihr Geld definitiv nicht wert.
Die kannten sich echt null aus.
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...mittlerweile zum Drachen mutiert...