Hallo dino,
in meinem Fall ging nichts ans Landgericht.
Der Herr, der mir vom Amtsgericht ins Krankenhaus geschickt
wurde, ließ mich etwas unterschreiben.
Ich weiß gar nicht, was ich ihm überhaupt unterschrieb,
da ich durch das Tavor sediert war.
Das Ganze ist doch alles nur eine Farce.
Der richterliche Beschluss erfolgt doch alleine aufgrund
der Angaben, die der Arzt macht.
Alleine die Aussage: Eigen- oder Fremdgefährdet reicht völlig aus,
um einen Beschluss zu erwirken. Der Beschluss wird dann am Folgetag
vom Amtsrichter eingeholt.
Es kommt ja kein Richter ins Krankenhaus und macht sich selbst ein Bild
von der Situation.
Ich hattte noch während meines stationären Aufenthaltes den Arzt, der meine Fixierung
angeordnet hatte, schriftlich aufgefordert, sein Vorgehen oder besser gesagt, sein Vergehen, zu begründen.
Keine Antwort !
Nach meiner Entlassung bat ich um einen Gesprächstermin, an dem dieser Arzt auch teilnehmen sollte.
Es kam kein Gespräch zu Stande und nach ein paar Wochen hatte ich auch nicht mehr nachgehakt
und auch keine Kraft mehr, alles nochmal aufzuwühlen.
Man steht alleine da gegen die Amada von Ärzten und Pflegern und eine Krähe hackt
der anderen kein Auge aus.
Eine Unterbringung nach BGB kenne ich nicht, aber da wird es auch nicht viel anders sein.
Gruß, Mania67