Ich bin selber betroffen und hab lange in der Psychiatrie gearbeitet.
1. Du musst erst mal raus kriegen, über welches Recht du untergebracht wurdest. Entweder BGB (deutschlandweit gleich) oder Unterbringungsrecht (Länderrecht, etwas verschieden). Das steht auf deinem Unterbringungsbeschluss. Der muss dir persönlich zugestellt worden sein. Bzw. du kannst versuchen ihn noch mal zu bekommen, der wird mindestens 10 Jahre aufbewahrt. Unterbringen kann die Polizei, das Landratsamt (bzw. kreisfreie Stadt) und das Amtsgericht.
2. Punkt 1 ist wichtig, weil es verschieden ist, wie und wann der Beschluss wieder aufgehoben werden muss.
Erst dann kann ich es dir weiter erklären, wenn ich weiß, auf welchem Recht dein Beschluss basiert.
3. Rechtsschutz ist eine gute Idee, aber ob du mit deiner Vorgeschichte in dem Bereich eine Versicherung findest, halte ich für sehr fraglich. Probiers, verlieren kannst nix.
4. Die meisten Anwälte kennen sich in diesem Bereich sehr schlecht aus. Raus geschmissenes Geld. In den meisten Fällen, die ich kenne, konnten sie wenig bis nichts ausrichten.
5. Die Richter sind frei in ihrer Entscheidung und alle machen es irgendwie anders. Auch von Gerichtsbezirk zu Gerichtsbezirk gibt es große Unterschiede.
Das sind jurstische Fakten. Dass die Art, wie viele Mitarbeiter in der Psychiatrie mit Patienten umspringen, schlimm ist, ist keine Frage.
__________________________________________________________________________
...mittlerweile zum Drachen mutiert...