Mania67 schrieb:
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> Hallo Schniesel,
>
> ich kann deinen Unmut gut verstehen und war selbst
> bereits 2 Mal
> in dieser Lage.
> Ggen den richterlichen Beschluss, der in meinem
> Fall vom Amtsgericht kam,
> hatte ich selbst direkt in der Klinik
> handschriftlich Widerspruch eingelegt
> und das Pflegepersonal gebeten, mein Schreiben an
> das Amtsgericht
> weiter zu leiten.
>
Ich glaube, mein Widerspruch ist dort niemals
> angekommen.
> Mir wurde ein Verfahrenspfleger vom Amtsgericht
> geschickt (zu diesem Zeitpunkt
> stand ich bereits unter voller Dröhnung vom
> Tavor).
> Dieser Herr hat irgendwas gefaselt, was genau,
> habe ich nicht mehr in Erinnerung.
> Mein Beschluss wurde nach 3 Wochen aufgehoben.
>
> Dino hat dir angeboten, zu erklären , was man
> gegen einen Beschluss tun kann,
> jenachdem über welches "Recht" man untergebracht
> ist (BGB oder Unterbringungsgesetz).
> Von welcher Stelle kam denn dein Beschluss?
>
> Gruß, Mania6
Ein Verfahrenpfleger muss vom Gericht geschickt werden, wenn du Widerspruch eingelegt hast. Außerdem geht dann der Akt zur Überprüfung an die nächsthöhere Instanz. In dem Fall ins Landgericht. Das bei BGB so.
Bei öffentlichen Unterbringungsrecht müsste ich noch mal nachschauen, da bin ich mir nicht ganz sicher. Außerdem Länderrecht, da kann es durchaus sein, dass es bei mir (Bayern) anders ist als z.b. in Hamburg.
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...mittlerweile zum Drachen mutiert...