Hallo Schniesel,
ich kann deinen Unmut gut verstehen und war selbst bereits 2 Mal
in dieser Lage.
Ggen den richterlichen Beschluss, der in meinem Fall vom Amtsgericht kam,
hatte ich selbst direkt in der Klinik handschriftlich Widerspruch eingelegt
und das Pflegepersonal gebeten, mein Schreiben an das Amtsgericht
weiter zu leiten.
Ich glaube, mein Widerspruch ist dort niemals angekommen.
Mir wurde ein Verfahrenspfleger vom Amtsgericht geschickt (zu diesem Zeitpunkt
stand ich bereits unter voller Dröhnung vom Tavor).
Dieser Herr hat irgendwas gefaselt, was genau, habe ich nicht mehr in Erinnerung.
Mein Beschluss wurde nach 3 Wochen aufgehoben.
Dino hat dir angeboten, zu erklären , was man gegen einen Beschluss tun kann,
jenachdem über welches "Recht" man untergebracht ist (BGB oder Unterbringungsgesetz).
Von welcher Stelle kam denn dein Beschluss?
Gruß, Mania67