Da bin ich sofort dabei.
Was kann ich tun?
Habe mir gerade nochmal den Paragraphen 1906a BGB durchgelesen
"Genehmigung des Betreuungsgerichts bei ärztlichen Zwangsmaßnahmen".
Ich hatte lediglich einen Unterbringungsbeschluss, die Fixierung erfolgte direkt
am Abend der Einlieferung.
Da kommt kein Richter oder Verfahrenspfleger, der sich von der Notwendigkeit
einer Zwangsmaßnahme überzeugt, der kam 2 Tage später und hat es dann
abgesegnet.
Das Gesetz ist das Papier nicht wert auf dem es steht.
Mania67