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Hotte
Im Juraforum wird davon abgeraten, bzgl. Krankheiten, die eine Behinderung begründen, zu lügen (falls man gefragt wird, denn eigentlich soll man ja nicht gefragt werden). Denn die Behinderung muss ja nach einem halben Jahr ohnehin offengelegt werden und im Feststellungsbescheid steht ja dann "Psychische Erkrankung".
Ob einem dann geholfen ist, wenn man nach einem halben Jahr vor die Tür gesetzt wird?
Das ist falsch. Man ist nicht verpflichtet seine Behinderung beim AG anzugeben, auch nicht nach einem halben Jahr. Falls man sich entscheidet seine Behinderung anzugeben, zeigt man nur seinen Schwerbehindertenausweis oder den Gleichstellungsbescheid vor und die sind beide ohne Vermerk der Diagnose. Der Feststellungsbescheid mit Diagnosevermerk ist nicht zur Vorlage beim AG bestimmt.
Mein Arbeitgeber kennt meinen Schwerbehindertenstatus, weil ich die Nachteilsausgleiche haben möchte, aber er weiß nicht, dass ich bipolar bin. Ich würde niemals beim Vorstellungsgespräch oder zu Beginn einer Beschäftigung angeben, dass ich bipolar bin.
LG, flyhigh
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Glück ist, wenn die Katastrophe Pause macht.