Ich ging davon aus, dass die Frage unzulässig ist, also habe ich verneint.
Nun bin ich aber auf dies gestoßen:
Der Gesundheitszustand fällt prinzipiell in die Privatsphäre. Also geht er auch den Arbeitgeber nichts an. Fragen zu Krankheiten sind unzulässig. Aber: Hat der Bewerber eine ansteckende Erkrankung und könnte andere Kollegen oder Kunden gefährden – oder er könnte wegen einer schweren Krankheit seinen zukünftigen Job gar nicht erst ausüben – dann muss er dies ebenfalls ungefragt sagen. Hier besteht eine Offenbarungspflicht des Arbeitnehmers. Kommt er dieser nicht nach, ist er möglicherweise sogar schadensersatzpflichtig.
Quelle:
karrieresprung
Im Juraforum wird davon abgeraten, bzgl. Krankheiten, die eine Behinderung begründen, zu lügen (falls man gefragt wird, denn eigentlich soll man ja nicht gefragt werden). Denn die Behinderung muss ja nach einem halben Jahr ohnehin offengelegt werden und im Feststellungsbescheid steht ja dann "Psychische Erkrankung".
Ob einem dann geholfen ist, wenn man nach einem halben Jahr vor die Tür gesetzt wird?
/edit:
Ach, ich weiß wieder. Ich hab zu viel Kontakt zu Leuten, die arbeiten. Und möchte dazugehören.
Ich frage mich gerade wieder, warum ich eigentlich so blöde bin, überhaupt arbeiten zu wollen, wenn ich die (eben erst verlängerte) Rente auch behalten kann.
---
Pronomen: er, Baujahr 80, GdB 50, voll erwerbsgemindert, berufsunfähig
Diagnosen: 03/2009 rezidiv. Depression, 06/2012 schizo-affektive Störung, 08/2016 bipolare Störung, 02/2019 Psoriasis, 03/2019 Psoriasisarthritis, 10/2021 Schlafapnoe, 07/23 VD ME/CFS u.a.
Medis: Valproat 500mg 1-0-2-0, Olanzapin 2,5mg 0-0-0-1, bei Bedarf Perazin 25mg 1-3x/Tag u.a.
Es sind die Begegnungen mit Menschen, die das Leben lebenswert machen.
1-mal bearbeitet. Zuletzt am 08.02.22 18:33.