Willkommen im Forum!
Durch eine Schwerbehinderung (GdB 50) oder eine Gleichstellung von der Agentur für Arbeit bei einem GdB von 30 oder 40 wird es dem Arbeitgeber zwar erschwert, einen Mitarbeiter zu kündigen, aber man wird nicht unkündbar. Das erstmal vorweg.
Ich habe vom Integrationsfachdienst keine nützliche Hilfe bekommen bei der Jobsuche.
Aber vielleicht hast du mehr Glück mit deinem zuständigen Integrationsfachdienst.
Du suchst vielleicht sowas wie einen geschützten Arbeitsplatz auf dem zweiten Arbeitsmarkt, aber wie man daran kommt, weiß ich leider nicht. Ich weiß auch nicht, ob da an Jobs mehr zu bekommen ist als irgendwelche ABM Maßnahmen.
Deine Therapie hilft gar nicht bei der Verhinderung von weiteren Phasen?
LG, flyhigh
.....................................................................................
Glück ist, wenn die Katastrophe Pause macht.