Hallo Kins,
danke für deine Meinung.
Ich werde es mir auch holen.
kinswoman schrieb:
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>
.. eine Unterbringung gegen den Willen einer
> erkrankten Person ist nur bei akuter Eigen- oder
> Fremdgefährdung möglich. Die Freiheit des
> Betroffenen wird höher gewertet als der drohende
> finanzielle Ruin oder der Verlust wichtiger
> zwischenmenschlicher Beziehungen.
Zu diesem Passus möchte ich dir auch meine Meinung sagen.
Es wird mir zu allgemein von Freiheit für den Maniker und Zwangsmaßnahmen allgemein gesprochen.
Vor vielen Jahren musste ich Zwansmaßnahmen über mich ergehen lassen, Einweisung nach PsychKG, Fixierung, Zwangsmedi. Alles konnte dann einige Jahre später auch ganz anders gehändelt werden dank einer beherzt menschlich einschreitenden Krankenschwester. Sie hat mich geduldig Freiheit während der Einweisungsphase auf der Station und ein hilfreiches Verbleiben dort erleben lassen. Danach konnte ich damit meinen Frieden machen und nix wiederholte sich.
Heute weiß ich auch dank meiner Arbeit, dass es auf das Wie ankommt, auf die Zeit und das Herz, die sich genommen werden können, wie im Aushandeln der möglichen Freiheit und der notwendigen Grenzen ein Verbleiben in der Psychiatrie zum Abklingen der Manie mit entsprechenden Trainings erreicht werden kann.
Die Entwicklung bis zum heutigen Vorrang der Freiheit des Betroffenen allgemein ggü. familiärem und finanielem Ruin kann doch nicht wieder rückgängig gemacht werden. Wie was in Zukunft aussehen könnte, bleibt auszudiskutieren. Freiheit schließt immer die Freiheit des Andersdenkenden (nach Rosa Luxemburg) und in unserem Bereich des anders familier Betroffenen ein. Das gilt beides für beide Richtungen. Ich bin für´s diskutieren in den letzten Jahren auch viel zu müde geworden. Allerdings engagiere ich mich allmälich leise zunehmend wieder im Antistigma-Bereich. Ohne etwas zu tun, ändert sich eben auch nix und nicht gewollte radikale Etwicklungen etablieren sich.
Also her mit der Energie ... ;)
LG
s.
2-mal bearbeitet. Zuletzt am 20.02.23 12:34.