In D wird der GdB angeblich unabhängig von der Arbeitsfähigkeit vergeben. Ich habe aber gerade ein Gerichtsverfahren laufen und der Gutachter bestätigt mir einen GdB von 40, weil ich arbeite und von 50 als ich arbeitslos war. Das ist eigentlich nicht nach geltenden Recht, aber ob ich tatsächlich Recht bekomme, steht auf einem anderen Blatt.
LG, flyhigh
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Glück ist, wenn die Katastrophe Pause macht.