Hi,
die Erstellung des Schwerbehindertenausweis erfolgt grundsätzlich erstmal unabhängig des Arbeitslebens, weil es in dem Fall um die grundsätzliche Frage des zusätzlichen Aufwands einer sogenannten Behinderung im
gesamten Alltag geht. Es geht in Deutschland darum, einen gewissen sozialen Ausgleich für die Behinderung nach dem SGB IX zu geben - eine Art Kann-Variante. Diese Beantragung ist daher auch freiwillig und nicht selten, wie man hier lesen kann, mit unterschiedlichen Ausgängen und Widersprüchen versehen. Letztendlich sollte daher bei der Beantragung nicht nur die Krankheit stehen, sondern zusätzlich welchen Aufwand man durch diese Krankheit hat. Ich hatte es damals auch erst im Widerspruch gegen eine erstmalige GdB-Einstufung mit aufgeführt (formlose Schilderung). Es geht nicht um die reine Erkrankung, sondern um die Auswirkung auf den individuellen Alltag. Daher spielt das Berufsleben in dem Fall eine nachgeordnete Rolle, da hier die Kombination Beruf und Krankheit zu einem zusätzlichen Aufwand führen kann. Die Gewährung von 5 Tagen zusätzlichen Urlaub kommt nicht von ungefähr.
Amüsant finde ich in dem Zusammenhang, dass zum Beispiel öffentliche Einrichtungen immer wieder erst ab einem GdB 80 den Eintritt ermäßigen. Egal ob man arbeitet oder verrentet ist, diese Krankheit kostet finanziell und jedes kleine Entgegenkommen wäre da nicht schlecht.