P.S.
Ich habe das hier im Text gefunden :
Härtefälle können Eigenbedarfskündigung kippen
Die Eigenbedarfskündigung kann auch – zumindest zeitweise - abgewendet werden, wenn beim Mieter oder einem seiner Familienmitglieder ein besonderer Härtefall vorliegt. Solche Gründe können zum Beispiel hohes Alter, Krankheit, Schwangerschaft oder Suizidgefahr sein. Auch die tiefe Verwurzelung mit dem Umfeld kann, oft im Zusammenhang mit dem hohen Alter des Mieters, einen Härtegrund darstellen.
Das liegt doch bei dir vor, oder?