Komisch, dass es trotzdem früher anders gehandhabt wurde.
Meine tatsächliche Frage ist, warum Sperrungen nach Ablauf einer Frist nicht freigeschaltet werden?
Wäre das praktikabel oder nicht?
Natürlich sollen ehrenamtliche Adimins nicht "jedem hinterherlufen müssen", aber wäre das zwingend erforderlich?
Warum bekomme ich keine Antwort dazu?
Es war zumindest schon mal möglich, wenn auch nicht offiziell, offenbar.
3-mal bearbeitet. Zuletzt am 09.09.18 23:01.