kurze Selbstantwort, weil oben etwas falsches steht: Nicht zwei Gerichtsinstanzen, sondern nur eine hat so geurteilt.
Und noch ein Wort zur Begründung durch das Gericht:
"Es sei derzeit nicht wissenschaftlich bewiesen, dass eine Übertragung auf und durch geimpfte Personen nicht mehr möglich sei"
Aha.
Übertragung darf nicht stattfinden. Ist uns doch egal, wie der Immunstatus der Betroffenen ist und ob die Übertragung ihnen überhaupt schaden kann.
Das war letzten April richtig und ist es jetzt natürlich auch noch.
Oder eben nicht?