Hi nebulos, danke für deine Antwort, ich kenne das nur in %, so lange ich mich mit dem Befasse. Auf Grund der Ärztlichen Gutachten vom BKH und von der letzten REHA der LVA, einen Prof., kommt der Rechtsanwalt auf die Annahme, da er schon laufend solche Fälle Vertritt. Weiter habe ich starke Abnützungen in den Knien, Schlafapnoe, Bandscheibenvorfall, Bluthochdruck usw.! Die Unterlagen hatte das Versorgungsamt vom BKH und der letzten REHA(die mich in Rente schicken wollten, ich aber nicht wollte), das BKH hat die Einschätzung von 60-70 GdB für Real gehalten, wie kann dann das Versorgungsamt auf Depressionen gehen, mit 30-40 GdB, wenn die Nummern für schwere Bipolare Störung angegeben ist vom BKH? Es ist mir klar, das man sich auf den ersten Arbeitsmarkt mit dem Ausweis schwer tut, aber, da ich vom Arbeitsamt gefördert werde, glaube ich, das ich noch einen Platz finden könnte. Habe demnächst wieder eine REHA von der LVA, nehme an, zur Verrentung, werde aber mein Möglichstes tun, damit diese es nicht Schaffen. Will noch nicht in die Rente gehen.