Du darfst dies Dir es nicht so vorstellen wie eine Begutachtung zum Beispiel im Zuge eines Arbeitsunfalls durch die entsprechenden Gremien. Die Beantragung erfolgt erstmal auf freiwilliger Basis des Betroffenen unabhängig von den späteren Rechten und Pflichten dieses Ausweises zum Beispiel in der Arbeitswelt.
Der Antrag wird, so kenne ich es, mit in den Bundesländern standardisierten Formularen eingereicht. Aufgrund der eingereichten Unterlagen entscheidet die zuständige Behörde rechtlich regelkonform, so dass es vor allem beim ersten Mal sein kann, wenn man nur die Krankheit angegeben hat, dass man nur das Minimum oder eine Ablehnung bekommt. Bei der bipolaren Störung scheint das Minimum bei 30-40 GdB zu liegen. Inwieweit ein Ermessensspielraum existiert, der der jeweiligen Behörde ermöglicht, allgemeine zusätzliche Erfahrungswerte (ärztliche und soziale Expertisen) sofort mit einzurechnen und die Einstufung gleich höher zu setzen, kann ich nicht sagen. Ich habe auch mit Widerspruch und einer wesentlich ausführlicheren Darstellung meiner Thematik dann die 50 GdB erhalten. Es wurden hierzu damals meine Ärzte und Therapeuten kontaktiert, persönlich wurde ich nicht mehr untersucht. Sicherlich halten sich die Behörden die Möglichkeit offen, gebenenfalls auch ein eigenes Gutachten zu beauftragen.
Nach 8 Jahren, unabhängig das ich voll arbeite, lässt sich die Berechtigung schon erkennen...ich brauche grundsätzlich mehr Kompensation im Alltag. Aber dieser Ausweis ist in der Arbeitswelt Segen und Fluch zu gleich. Vor allem wenn man, egal ob Privatwirtschaft oder Behörde, wieder auf den ersten Arbeitsmarkt Fuss fassen will, muss man ganz schön kämpfen und manch dummen Spruch über sich ergehen lassen.