Hi,
erstmal, was meinst Du? Geht es um eine Anerkennung einer Schwerbehinderung nach SGB IX mit einem Grad der Behinderung (keine Prozente!) oder ging es bei Dir um eine Festellung eines Schadens, was sich anhand der Angabe mit Prozent theoretisch vermuten ließe, aber für mich so nicht nachvollziehbar ist.
Ausgehend von meiner ersten Annahme ist eine rein medizinische Betrachtung wenig zielführend. Das Gesetz zielt auf die sozialen Schwierigkeiten ab, so dass mehr dahintersteckt als eine reine medizinische Betrachtung, wo die bipolare Störung nach meiner Erfahrung erstmal im Grad 30-40 angegeben wird. Ich hatte es schon einmal früher unter "Erfahrung mit Schwerbehindertenausweis" ausgeführt.
Mehr Transparenz seitens der Behörden mittels Flyer,
was bedeutet was, wäre sicherlich sinnvoll, zumindest arbeite(te) ich mit meinem ehemaligen und jetzigen Team auf zwei völlig anderen Gebieten damit sehr erfolgreich. Aber meine Pauschalisierung aufgrund meiner subjektiven Erfahrung stößt schnell an seine Grenzen, denn es bleiben u.a. Fragen wie die rechtliche Situation solcher Flyer und Personal-/Zeitansatz. Das Thema Schwerbehindertenausweis, der Versuch eines Ausgleichs, ist für alle Gruppen - Arbeitsgeber, Behörden, Gesellschaft - und für einen selbst schwer handhabbar...Hier muss man nach meiner Erfahrung selbst recherchieren und mit einem Vorwissen auf die Institutionen zugehen, immerhin will ich was. Gute Ratgeber und Beiträge gibt es diesbezüglich.
Sorry, wenn es um die Ausstellung eines SBA geht, müssen wir auch ein bisschen mitdenken, wenn etwas ausufert...
1-mal bearbeitet. Zuletzt am 13.10.18 12:30.