Danke für die Antworten.
Das Ganze steht im Zusammenhang mit dem Kampf gegen das Versorgungsamt, das mir das Merkzeichen "G"
verweigert. Mittler Weile bin ich im vierten Jahr beim Landessozialgericht gelandet.
Die, teilweise abwertend gegen mich verwendeten Diagnosen von Ärzten, die mich nie gesehen haben
und einem Gutachter, der sich über 2 Stunden mit meiner Psyche beschäftigte und 5 Minuten mit der Gehfähigkeit,
das mit 2 Doktortiteln als Neurologe / Psychiater und hauptberuflicher Gutachter.
Jetzt das Erfreuliche : Das Obergericht hat anerkannt, dass bei mir auf Grund einer Gesamtschau sehr wohl
ein Rechtsanspruch gegeben sein kann und wertet die Krankheiten neutral :
Polyneuropathie der unteren Gliedmaßen
Bewegungseinschränkungen der Hüftgelenke
Gleichgewichtsstörung
degenerative Veränderung der Lendenwirbelsäule
Minderung der kardialen Belastbarkeit und
erhebliche psychische Erkrankung
Jetzt muss ich zwar zum dritten Gutachter, aber die Tendenz scheint positiv.
Ich verstehe nur nicht, warum man mir die Belastung durch Gerichtsverfahren (jetzt 2. Instanz)
und drei Gutachten und VIEL Papierverkehr und Kosten > Anwalt, Gegengutachten (2.500 €)
zumutet. - Ohne Rechtsschutzversicherung wäre ich Chancenlos.
Dazu kommt die aufgewendete Kraft !
Grüße