Zu Punkt 1:
wer verbeamtet werden will muss zum Gesundheitsgespräch beim Amtsarzt. Dieser soll eig. Nur die Zukunft und nicht die Vergangenheit bewerten. Eine Bipolare Störung wird jedoch i.d.R. als schwerwiegende psychologische Erkrankung eingestuft. Wenn man vernünftig medikamentös eingestellt ist, könnte es ggf. Klappen. Aber die BS ist nun mal eine schwerwiegende Krankheit.
Zu Punkt 2:
Fehlende Krankheitseinsicht ist ja ein Symptom der BS. Ich weiß von ihr, dass sie vor ein paar Monaten versucht hatte, einen Termin bei ihrem Psychologen zu bekommen. Dieser war jedoch ziemlich ausgebucht, sodass sie keinen Termin bekam. Sie hatte sich ja auch dann stattdessen über die Internethotline erkundigt und erzählt bekommen, dass sie bipolar sein könnte. Als ich ihr dann kurzfristig einen Termin beim Psychologen gemacht hatte, ist sie schließlich nicht hin. Fehlende Krankheitseinsicht, obwohl es erstmal nur ein Erstgespräch hätte sein sollen. I
Es fällt mir schwer zu verstehen, ob die fehlende Krankheitseinsicht auch durch die Krankheit kommt, vorausgesetzt, sie hat sie. Ohne professionellen Rat ist es schwierig und das macht mich verrückt. Diese Ungewissheit