Die gesetzlichen Krankenkassen haben gar nicht so viel Einfluss darauf, welche Leistungen sie erstatten. Der Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherung wird vom gemeinsamen Bundesausschuss festgelegt. Bestimmte Leistungen müssen alle gesetzlichen Krankenkassen erstatten, d.h. eben jene die im Leistungskatalog enthalten sind.