Hi Stefanie, weil dann automatisch die Pflegeversicherung zuständig ist und damit die Leistungen nach
SGB XII nicht mehr, oder kaum mehr gewährt werden, da ja diese "zuständig" ist. Es ist ganz egal, wie die Begutachtung ausfällt.
Der Hintergrund ist, die Sozialhilfeträger wollen sparen. Auch deshalb wurde die Pflegeversicherung (zur Entlastung)
eingeführt. Jedenfalls war das ein Mitgrund. Ein "zurück" klappt meistens nicht, weil die froh sind, den "Fall" abgeben bzw. weiter-
geben zu können. Ist ebenso bei der Berentung, wozu manche gedrängt werden.