Hallo Flyhigh,
Schutz der Privat-, Geheim- und Intimsphäre
Es gehört ja wohl in einen dieser drei Schutzbereiche,
wie ein Bipolarer seine privaten Beziehungen führt.
Er muss nicht damit rechnen, dass eine Verlassene
sein privates Verhalten im Internet beschreibt.
Warum muss er das nicht?
Weil dieses Persönlichkeitsrecht immer gilt. Immer. Immer.
Ob er seine Frauen wöchentlich tauscht oder nie.
Sein Leben. Seine Privatsphäre wie er das macht.
Viele Grüße
Cornelia
Das Ganze lässt sich leicht lösen.
Die Verlassene schreibt: Er war bipolar und jetzt
ist er weg. Das reicht doch.