Das kommt aus dem Internet. Quelle steht unten.
I
Verschiedene Ausprägungen des Allgemeinen Persönlichkeitsrechts
Aus dem Allgemeinen Persönlichkeitsrecht leitet die Rechtsprechung
eine Reihe von spezifischen, nicht abschließenden Fallgruppen ab.
Hier interessier nur dieser Punkt.
Schutz der Privat-, Geheim- und Intimsphäre
Wird der verletzt, wenn eine Person in allen Einzelheiten über ihre Beziehung berichtet,
wenn auch anonym.
Die Liste aus dem Internet:
Schutz der Privat-, Geheim und Intimsphäre
Recht am eigenen Bild (vgl. §§ 22, 23 KunstUrhG)
Verfügungsrecht über Darstellungen der eigenen Person
Recht am gesprochenen Wort
Recht am geschriebenen Wort
Recht der persönlichen Ehre (z.B. §§ 185 ff. StGB)
Schutz vor Entstellung und Unterschieben von Äußerungen
Schutz vor Imitationen der Persönlichkeit
Recht auf informationelle Selbstbestimmung
Grundrecht auf Gewährleistung der Vertraulichkeit und Integrität informationstechnischer Systeme
Recht am eigenen Namen (vgl. § 12 BGB)
Schutz vor stigmatisierenden Darstellungen
Einschränkung identifizierender Berichterstattung über Straftaten
Postmortales Persönlichkeitsrecht
Recht auf Weiterbeschäftigung im Arbeitsverhältnis
Recht auf Resozialisierung
Recht auf Kenntnis der eigenen Abstammung
Quelle: [
www.ra-plutte.de]
2-mal bearbeitet. Zuletzt am 02.09.21 18:48.