Hallo Frank,
das Versorgungsamt kann auch bei einem unbefristeten Schwerbehindertenausweis jederzeit überprüfen, ob die Voraussetzungen noch erfüllt sind. Haben sie bei mir schon einmal gemacht und wollten mich von 50 GdB auf 30 GdB herunterstufen. Ich habe Einspruch erhoben und konnte die 50 GdB behalten.
Von daher ist unbefristet sowieso irgendwie ein Trugschluss, auch wenn es drauf steht.
Herzliche Grüße
Ver-rückt
w., 57 Jahre, seit etwa 33 Jahren erkrankt
Medikation zur Zeit:
Thyroxin, Valproat retard, Quetiapin, Aripiprazol,
Doxepin