Bevor die Befristung ausläuft (so drei, vier Monate vorher) stell den Antrag auf unbefristeten GdB. So habe ich das gemacht mit der Begründung, dass die Krankheit chronisch verläuft und der Zustand sich nicht bessert mit dem Hinweis auf die Anzahl des bisher befristeten GdB.
Ich hatte damals 60 oder 70 GdB beantragt (bis dato 50) und unbefristet. Der Erhöhung hatten sie nicht stattgegeben aber dem unbefristeten GdB. Dagegen habe ich dann keinen Einspruch erhoben. Das Unbefristet war mir wichtiger. Ist jetzt schon einige Jahre her (so ca. 8)
Wenn die Einspruchsfrist vom letzten Bescheid noch nicht vorbei ist, kannst du das noch jetzt darüber versuchen.
Alles Gute
Friday
<|><|><|><|><|><|><|><|><|><|><|><|><|><|><|><|><|><|><|><|><|><|><|><|><|><|><|><|><|><|><|><|><|><|><|><|><|><|>
Nicht alles, was schwankt, ist bipolar.
Hätte ich die Kraft nichts zu tun, ich täte nichts.
Man muss sich von sich selbst nicht alles gefallen lassen.
1-mal bearbeitet. Zuletzt am 09.10.20 13:10.