Bei meiner Mutter steht eine dauerhafte Unterbringung im Raum.
Ich Frage mich wer die Kosten trägt. Wenn sie in der Psychiatrie oder einer ähnlichen Einrichtung, kein Altenheim, verbleibt, zahlt dann weiter die Krankenkasse wie jetzt, oder muss sie ihr eigenes Vermögen nutzen?
Ich selber Falle unter das Angehörigen Entlastungsgesetz.
Kennt sich wer aus?