Hallo Lynette,
es reicht zumindest hier nicht aus, dass ein Maniker Auto fährt, um ihn einzuweisen. Fährt er einigermaßen gesittet und wird nicht bei einem schwereren Vergehen (schwerer Unfall verschuldet, auffällig beleidigend der Polizei ggü. usw.) im Straßenverkehr erwischt, passiert da nix.
Hintergrund ist, dass ja jeder daherkommen kann und jemanden beschuldigen, den er nicht leiden kann, dass er grad geisteskrank sei.
Ist der Lappen allerdings einmal weg, kann es sehr schwer werden, ihn wiederzuerlangen, weil dann die BS amtlich vermerkt ist.
Ist er im Straßenverkehr offensichtlich auffällig, kann ihn die Polizei in die Psychiatrie bringen. Für eine zeitweise Zwangsunterbringung sind dann Klinik und Amtsrichter zuständig. Das entscheidet nicht die Polizei
Alles Gute
Friday
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Nicht alles, was schwankt, ist bipolar.
Hätte ich die Kraft nichts zu tun, ich täte nichts.
Man muss sich von sich selbst nicht alles gefallen lassen.