Mexx55 schrieb:
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> Wäre es nicht eine Möglichkeit, wie man es in
> einer Patientenverfügung handhabt, schriftlich im
> Vorfeld mitzuteilen,
> in welchen Situationen, die man selber nicht mehr
> kontrollieren oder selber entscheiden kann, einer
> Zwangszuweisung
> zuzustimmen ?
> Besonders bei Eigen- und Fremdgefährdung ?
Du kannst natürlich eine Patientenverfügung machen. Die ist aber nur solange gültig, bis du sie widerrufst.
Bei mir ist es so, dass ich in meinen "gesunden" Zeiten mich an vieles halte, das ich geplant habe, aber wenn ich wieder krank werde, dann sage ich auch "ich will nicht in die Klinik" oder "ich will dieses Medikament nicht nehmen"..."jetzt hab ich es mir anders überlegt, ich mache nicht, was ihr wollt"..
Und dann zählt ja nach neuer Rechtssprechung wieder der "freie bzw. natürliche Wille"
Ich habe genau deswegen keine Patientenverfügung, weil sie mir im entscheidenden Moment nicht hilft. Ich habe meinem Mann eine Vorsorgevollmacht gegeben und hoffe, dass er dann die richtige Entscheidung fällt.
> Auch zu entscheiden, mit welcher Art von
> Zwangsbehandlung man nicht einverstanden wäre,
> wie z.B. EKt, eingesperrt-
> sein oder Fixierung ?
ist unrealistisch...
> Dabei auch festlegt, ab welchem Zeitpunkt man
> diese Behandlung anwendet.
> Oder gibts das bereits schon ?
wie gesagt, das Problem ist die fehlende Rechtsicherheit...
> In diesem Fall wäre es keine Zwangsbehandlung
> mehr, sondern die eigene Entscheidung.
>
> Es gäbe sehr wohl Situationen in meinem Leben, in
> denen ich mir vorstellen könnte, man würde mich
> zum Selbstschutz
> z.B. medikamentös sedieren, aber nur, wenn ich
> das im Vorfeld schriftlich niedergelegt habe.
>
> Nur mal so als Frage....
>
> Viele Grüsse
> mexx
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...mittlerweile zum Drachen mutiert...