Hallo Almandin,
jo, das ist ja nix neues und von wirklichen Anwendungen oder "Erfolgen" hab ich hier auch noch nie gelesen,
obwohl hier schon öfter davon die Rede war und das Teil ja schon mindestens seit 10Jahren existiert.
Warum hast du sie verlinkt die Vorsorge Vollmacht?
Hast du sie zu deiner Zufriedenheit benutzt, oder findest du sie gut?
Steht ja nur "Guten Morgen" da?
Für den Fall der Fälle gibts keine wirklich wasserfeste Lösung.
Wie Roquentin schon schrieb ist das Dokument viel zu lang, das liest im Akutfall keiner und der Bevollmächtigte
ist nicht greifbar beziehungsweise müssen die Ärzte im Notfall auch nicht warten bis derjenige sich äußert.
Und natürlich kann ein Maniker alles, egal ob Patientenverfügung/Testament oder Vorsorgevollmacht widerrufen.
Es stellt ja auch keine rechtliche Betreuung dar, bei der der Betreuer den Aufenthaltsort bestimmen darf.
Ich finde sie wenig praktikabel.
Aber schaden tut es nichts, wenn man eine "Behandlungsvereinbarung oder Verfügung" verfasst.
Die sollte sich aber auf das ganz Wichtige und Wesentliche beschränken und von allen Parteien im Vorfeld
getroffen, individuell formuliert und unterzeichnet werden.
Ein Profi, der jahrelang auf der Akutpsychiatrie gearbeitet hat, hat das was ich geschrieben hab bestätigt, dass sowas im Fall der Fälle nicht gelesen wird. Bzw., dass wenn man so etwas hat,
es so kurz und schnell zu erfassen wie möglich sein soll.
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Wenn alle Klügeren nachgeben, wird die Welt von den Dummen regiert…
Marie von Ebner-Eschenbach