Ich möchte – zu meinem letzten Beitrag über < russlanddeutsche Mennoniten >betonen, dass ich kein Gegner einer aus dem Ausland stammender Volksgruppe bin. ( Evtl ist ja auch ein Mitglied dieser Volksgruppe im Forum ) Im Gegenteil : Ich war 4Jahre lang Deutschlehrer für Spätaussiedler und Asylanten- viele der o.g. Gruppe waren meine Schüler.
Ich erlebte nur schon damals bitter für mich, dass
ich als deren deutscher Lehrer bei der Wohnungssuche auf Listenrang7 war und meine Aussiedler- und Asylanten-Schüler auf Wohnungsvergabe-Listenrang1 : Sagte mir damals der Leiter der Wohnungsvergabe in Bonn : "Auf Listenrang1 sind heute schon mehrere hundert wohnungslose Aussiedler.....Herr U. : Sie werden von uns deshalb ergo NIEMALS eine Wohnung erhalten". Suchen Sie auf dem privaten Wohnungsmarkt.
Ich erlebte jahrelang ständig, wie einer nach dem anderen meiner Deutschkurs-Schüler (deutsche Volkszugehörige, deren Familien Partner und Kinder, Enkel, Urenkel der Zeit ab 1937 ) eine Wohnung erhielt plus Erstausstattung plus 10Tausend Handgeld plus 100Tsd Kredit zu 1% – nur ich nicht.
Für diesen Mechanismus der Aussiedler –Kontingent-Zuteilung auf jede deutsche Stadt ( und Erstunterbringung in Turnhallen oder Friedland usw) können die Betroffenen nichts.
Setzt aber die Wohnungsvergabe-Institutionen unter Handlungsdruck, pro Stadt mehrere hundert dieser Menschen eine Wohnung zur Verfügung zu stellen.Zu den 2,5 Mio Aussiedlern alleine aus Russland kommen nun 800Tsd anerkannte syrische Flüchtlinge hinzu, denen schnell eine Wohnung zugeteilt werden muss."
Wir schaffen das..°
Ich hörte in der Sprechstunde meines Vermieters zufällig die Klagen einer Dame vom Vorstand mit, "wie schwer es ist , Mietern zu kündigen.." und als ich danach erfuhr, dass zwei Mietern tatsächlich erfolgreich gekündigt worden war.
Fortan wußte ich , in welcher Bedrohungslage ich stehe, wenn ich die Wohnungsrenovierung nicht fristgemäß schaffe.
Die wollten tatsächlich bei der letzten Vollversammlung das Recht auf Kündigung OHNE vorherige Abmahnung in die Statuten aufnehmen. Einfach nur Widerlich. Gottseidank gab es dafür Tumult und keine Mehrheit.
fristlose Kündigung: Sie ist möglich, wenn sich der Mieter einen wichtigen Grund zu Schulden kommen lässt.
Der wichtige Grund wäre in meinem Fall gewesen : " vernachlässigt die Mietwohnung... unzumutbar wegen schwerwiegender Pflichtverletzungen des Mieters,
Dass die Vermieter genau DAMIT jonglierten
( fristlos, da Abmahnung dann entbehrlich, wenn sie offensichtlich keinen Erfolg verspricht) lese ich ich aus deren Schreiben an mich : ".
.da sie aus unserer Sicht diese Arbeit nicht alleine stemmen können"
Übrigens " dem Mieter steht dann zur Räumung nur eine Ziehfrist von ein bis zwei Wochen zu“.
Das konnte ich mit meiner jetzt mit meinem Kraftakt abwenden- die Kosten für alles waren um die 6000 € -OHNE irgendeine Berechnung meiner eigenen Arbeit in 7 Wochen – wiederholt : Samstage und Sonntage voll durchgearbeitet
Ob nicht als nächstes der Versuch wegen etwa " Störung des Friedens der Hausgemeinschaft " oder ähnlich dubiosem erfolgt ...
Sie hatten es damit schon versucht –Anfang des Jahres " es liegen Beschwerden gegen sie vor " – als ich persönlich hinging, um irgendetwas inhaltlich über die angeblichen Beschwerden zu erfahren –Antwort : Sie könnten nichts sagen, sie hätten auch nichts schriftlich.
Diese Versuche " des
Vorliegens eines wichtigen Grundes zur Kündigung " häufen sich .
Aach ja : bei Mieterwechsel könnten sie die Miete drastisch erhöhen.- die von den Ämtern untergebrachten Mieter werden fast immer schriftlich von den Ämtern garantiert.
2-mal bearbeitet. Zuletzt am 11.10.19 20:59.