Was du natürlich unabhängig machen kannst, ist Einsicht in die Patientenakte verlangen. Das Vorgehen mit der Fixierung (und deren Notwendigkeit) muss entsprechend dokumentiert worden.
Und da wird oft geschlampert. In
dem Fall hättest du schon was in der Hand.
Wenn da ein Fehler gemacht wurde (in der Doku und/oder im Unterbringungsantrag), ist der richterliche Beschluss auch nicht wirksam (weil der auf einem Fehler beruht) und du kannst einen Strafantrag wegen Freiheitsberaubung stellen.
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...mittlerweile zum Drachen mutiert...
1-mal bearbeitet. Zuletzt am 03.11.18 10:00.