03. 11. 2018 09:57
Was du natürlich unabhängig machen kannst, ist Einsicht in die Patientenakte verlangen. Das Vorgehen mit der Fixierung (und deren Notwendigkeit) muss entsprechend dokumentiert worden.

Und da wird oft geschlampert. In dem Fall hättest du schon was in der Hand.

Wenn da ein Fehler gemacht wurde (in der Doku und/oder im Unterbringungsantrag), ist der richterliche Beschluss auch nicht wirksam (weil der auf einem Fehler beruht) und du kannst einen Strafantrag wegen Freiheitsberaubung stellen.

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...mittlerweile zum Drachen mutiert...



1-mal bearbeitet. Zuletzt am 03.11.18 10:00.
Thema Autor Klicks Datum/Zeit

Fixierung - Richterliche Genehmigung im Nachhinein nonsens

Mania67 1076 02. 11. 2018 18:07

Re: Fixierung - Richterliche Genehmigung im Nachhinein nonsens

dino 440 03. 11. 2018 09:55

Re: Fixierung - Richterliche Genehmigung im Nachhinein nonsens

dino 459 03. 11. 2018 09:57

Re: Fixierung - Richterliche Genehmigung im Nachhinein nonsens

Mania67 652 03. 11. 2018 12:09



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