Re: Hilfeschrei

16. 06. 2018 13:06
Wenn die Geschichte stimmt, dann muss am Folgetag der polizeilichen Einweisung ein Richter gekommen sein, um dich anzuhören. Zuständig ist das örtliche Amtsgericht.

Dann bist du gerichtlich untergebracht. Den richterlichen Beschluss müssen sie dir aushändigen. Dagegen kannst du formlos Widerspruch einlegen. Dann wird das ganze vom nächsthöheren Gericht überprüft.

Wenn sie dich illegal eingesperrt haben, dann ist das eine Straftat, also Freiheitsberaubung.

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...mittlerweile zum Drachen mutiert...
Thema Autor Klicks Datum/Zeit

Hilfeschrei

Balu76 1269 16. 06. 2018 04:23

Re: Hilfeschrei

blended73 542 16. 06. 2018 11:02

Re: Hilfeschrei

dino 564 16. 06. 2018 13:06

Re: Hilfeschrei

Bipolare Fähigkeit 522 19. 06. 2018 07:44



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