16. 04. 2018 08:11
Patientenverfügung ist nicht mehr rechtlich bindend, wenn er sich manisch anders entscheidet.

Gesetzliche Betreuung/Vorsorgevollmacht deckt das Problem nicht ab.

Notfallversorgung ist immer möglich, wenn ein Notfall definiert wird, aber da darf kein Depot gegeben werden.

Aber es kann Sinn machen, dass z.B. ihr oder der gesetzliche Betreuer/Vorsorgebevollmächtige eine Absichtserklärung aus "gesunden Zeiten" hat, wo drin steht, welche Medis er haben will/helfen, die zum Tragen kommt, wenn er sich manisch keinen freien Willen mehr bilden kann.

Das ist dann zwar nicht rechtlich bindend, aber im Normalfall bemüht sich jeder Arzt und Richter, den Wunsch umzusetzen. Ein "Freifahrtschein für die Zwangsbehandlung" ist es ohnehin nicht. Die Regeln für Fixierung und Zwangsmedikation müssen trotzdem eingehalten werden - da geht es ums Strafrecht (Freiheitsberaubung/Körperverletzung).

__________________________________________________________________________

...mittlerweile zum Drachen mutiert...
Thema Autor Klicks Datum/Zeit

Patientenverfügung zwecks Zwangsbehandlung?

kinswoman 1006 15. 04. 2018 19:15

Re: Patientenverfügung zwecks Zwangsbehandlung?

kinswoman 408 15. 04. 2018 21:56

Re: Patientenverfügung zwecks Zwangsbehandlung?

dino 462 16. 04. 2018 08:11

Re: Patientenverfügung zwecks Zwangsbehandlung?

kinswoman 539 16. 04. 2018 09:42



In diesem Forum dürfen leider nur registrierte Teilnehmer schreiben.

Klicken Sie hier, um sich einzuloggen