IHallo, Irma,
> du weißt aber schon, dass du keine zwei Minijobs
> parallel ausüben kannst.??
> Wenn du schon einen Minijob hast , müsste eine
> mögliche zweite STelle versicherungspflichtig
> sein, also mit einem Verdienst von mehr als
> 450,-Euro... und den üblichen Sozialabgaben.
es ist so: Beide Mini-Jobs werden zusammengerechnet. Ergibt der Verdienst mehr als 450 Euro, sind
beide sozialversicherungspflichtig. Ich habe mich extra bei der Mini-Job-Zentrale erkundigt.
Heute morgen habe ich das dem potentiellen Arbeitgeber gesagt. Er meinte, er müsse dann noch mit seinem Steuerberater sprechen. Der Knackpunkt ist aber die Fahrerei. Daher wird aus der Stelle wohl nichts. Aber ich sage nicht gleich ab, sondern warte, bis er sich meldet, um zu sehen, ob ich eine Chance gehabt hätte.
> ( die Chefin
> wollte sich nicht bereit erklären,Urlaub und
> Lohnfortzahlung zu zahlen - hatte sie 5 Jahre
> nicht gemacht)-
Warum hast Du das mitgemacht? Ich hätte gleich mit irgendwelchen Gesetzen gewedelt. Ich habe auch einiges erlebt und war auch schon beim Anwalt wegen einer Arbeitsrechtssache. Die Dame hatte mich fristlos gekündigt und wollte für zwei Monate kein Gehalt zahlen.
Nun, ja, mal sehen, vielleicht habe ich noch irgendwann einmal Glück.
LG
Lisa Vincenta