Ich hoffe, meine Antworten werden nicht als Rechthaberei gewertet
dazu ist dieses Thema für uns zu wichtig -aber historische Wahrheit folgt unten
Friday..bei BS und dann noch die Fibromyalgie sollten 50 %(für Zuma :-P) kein Problem sein.
Caribeso merkte an : nach meiner Kenntnis addieren sich die Behinderungen nicht (mehr) -
Das Amt Landau wertet nur die Krankheit mit der höchsten Behinderung
Vincenta entgegnet
das ist so nicht richtig. Es gibt eine Gesamtschau, sonst wäre mein GdB nach Widerspruch nicht auf 40 gestiegen, obwohl die BS immer noch nur 30 ausmacht wie vor dem Widerspruch.
Ich erinnere mich , es gab diesen von mir oben geschriebenen "Bewertungswechsel" in SGB usw und Jahr 2008-9
Find GdB Grad der Behinderung Änderung
Quote
Wikipedia
Wiki : waren bis zum 31. Dezember 2008 die Anhaltspunkte für die ärztliche Gutachtertätigkeit im sozialen Entschädigungsrecht und nach dem Schwerbehindertenrecht . Am 1. Januar 2009 wurden sie von den „Versorgungsmedizinischen Grundsätzen“ abgelöst, die seitdem in der Anlage zu § 2 der Versorgungsmedizin-Verordnung (VersMedV) enthalten sind.
Anlage zu § 2..der Versorgungsmedizin-Verordnung vom
10. Dezember 2008
[
web.archive.org]
Gesamt-GdB
Liegen mehrere Funktionsbeeinträchtigungen vor, so sind zwar Einzel-GdS anzugeben; bei der Ermittlung des Gesamt-GdS durch alle Funktionsbeeinträchtigungen
dürfen jedoch die einzelnen Werte nicht addiert werden. Auch andere Rechenmethoden sind für die Bildung eines Gesamt-GdS ungeeignet. Maßgebend sind die Auswirkungen der einzelnen Funktionsbeeinträchtigungen in ihrer Gesamtheit unter Berücksichtigung ihrer wechselseitigen Beziehungen zueinander.
Bei der Gesamtwürdigung der verschiedenen Funktionsbeeinträchtigungen sind unter Berücksichtigung aller sozialmedizinischen Erfahrungen Vergleiche mit Gesundheitsschäden anzustellen, zu denen in der Tabelle feste GdS-Werte angegeben sind.
c) Bei der Beurteilung des Gesamt-GdS ist in der Regel von der Funktionsbeeinträchtigung auszugehen, die den höchsten Einzel-GdS bedingt, und dann im Hinblick auf alle weiteren Funktionsbeeinträchtigungen zu prüfen, ob und inwieweit hierdurch das Ausmaß der Behinderung größer wird, ob also wegen der weiteren Funktionsbeeinträchtigungen dem ersten GdS 10 oder 20 oder mehr Punkte hinzuzufügen sind, um der Behinderung insgesamt gerecht zu werden.
Und früher wurde ganz anders berechnet : zB im Jahr 2000
[
www.rehadat-recht.de]
ein einziges Beispiel : Kläger hatte
Hautveränderung Narbenbeschwerden Kraftminderung des rechten Armes nach Axillaroperation 2. Psychovegetative Störung mit Depression 3. Minderung der Nierenleistung sowie Fett- und Harnstoffwechselstörung bei Übergewicht
4. Wirbelsäulensyndrom mit Muskelverspannungen, Fehlstatik der Wirbelsäule 5. Hämorrhodialleiden 6. Gichtarthritis'
.(Anm Caribeso früher -ergo 5+10+5+5+5+10+10 etc)
Mit Urteil vom 09.11.2000 hat das SG Dortmund die Klage abgewiesen. Im Hinblick auf die beim Kläger bestehenden vier Behinderungen, die
jeweils mit einem GdB von 20
(!!!)zu bewerten seien, sei der
Gesamtbehinderungszustand mit dem GdB von 40 ausreichend bewertet.
1-mal bearbeitet. Zuletzt am 25.02.18 19:31.