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Für den Erfahrungsaustausch über Bipolare Störungen (manisch-depressive Erkrankungen)
Dienstleistung der Deutschen Gesellschaft für Bipolare Störungen e.V. (DGBS) Verein für bipolar Erfahrene, Angehörige, Fachleute
Re: Vollmacht und Patientenverfügung
20. 10. 2014 11:36
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Registrierungsdatum: 15 Jahre zuvor
Beiträge: 2.343
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Hallo Martin,
zu deinen Fragen:
Ich habe 2007 Vollmacht und Patientenverfügung nach dem Muster
„Vorsorge und Unfall, Krankheit und Alter“, jetzt in 15. Auflage online gestellt
vom Server des Bayerischen Staatsministeriums der Justiz, für meine Bedürfnisse
und Wünsche individualisiert gefertigt, unterzeichnet und im August 2010 aktualisiert.
Das Vorwort und die nachfolgenden 23 Fragen ab Seite 7, die sich jeder stellen sollte,
sind sehr lesenswert.
Wichtig sind die Hinweise auf S. 22 zur Vollmacht und auf S. 34 zur Patientenverfügung.
Die in der pdf-Datei enthaltenen, auszufüllenden Formularseiten findet man auf den
Seiten 23 - 25 (Vollmacht); 33 (Meine Wertvorstellungen); 35 - 37 (Patientenverfügung);
41 - 44 (Ergänzung zur Patientenverfügung im Fall schwerer Krankheit mit Notfallplan
und aktueller Medikation).
Das Muster halte ich für eines der besten, das auf dem Markt ist und auch im Druck beim
renommierten C. H. Beck - Verlag zum Preis von 4,90 EUR aufgelegt ist.
Die beiden Dokumente sind bei einem Rechtsanwalt, der behandelnden Psychiatrischen
Institutsambulanz und dem Bevollmächtigten hinterlegt. Selbstverständlich habe ich auch
ein Exemplar, das ggf. als Äußerung meines Willens bei der Behandlung zu berücksichtigen ist.
Bisher sind kein Rückfall, Unfall oder sonstiges Ereignis eingetreten.
Vollmacht und Patientenverfügung halte ich für die Fälle von Krankheit und Pflege für unverzichtbar,
um wunschgemäß behandelt zu werden.
Ein ärztliches Aufklärungsgespräch sollte wie bei jedem somatischen Eingriff auch bei psychischen
Erkrankungen selbstverständlich sein.
Meine Kenntnisse habe ich durch die Selbsthilfe, auf DGBS-Tagungen, Workshops, Seminaren und
Fortbildungen erworben. Bei Fragestellungen surfe ich gelegentlich im Internet.
Beide Male habe ich die Dokumente nach Beratung durch den Rechtsanwalt mit dem Bevollmächtigten
in dessen Kanzlei unterzeichnet. Daher dürften keine Zweifel an der Geschäftsfähigkeit zum Zeitpunkt
der Abgabe der Willenserklärungen bestehen.
Wenn die Widerstände der Ärzteverbände aufgegeben werden, meine jeweilige Einwilligung zur Einsicht
vorliegt, ein Missbrauch ausgeschlossen ist, dann wäre ich bereit, Vollmacht und Patientenverfügung
(mit Wunschkrankenhaus) sowie meinen Notfallpass (Blutgruppe, Diagnosen, Krankenhausaufenthalte,
Medikation, Nebenwirkungen und Unverträglichkeiten) elektronisch auf dem Chip der Gesundheitskarte
erfassen zu lassen.
Ob meine Wunschklinik Behandlungsvereinbarungen abschließt, weiß ich nicht. Änderungen können nur
gemeinsam getroffen werden. Eine Patientenverfügung ist einseitig veränderbar und wird daher von mir
bevorzugt.
Beste Grüße
cum grano salis
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