Re: Vollmacht und Patientenverfügung

20. 10. 2014 11:36
Hallo Martin,

zu deinen Fragen:

Ich habe 2007 Vollmacht und Patientenverfügung nach dem Muster
Vorsorge und Unfall, Krankheit und Alter“, jetzt in 15. Auflage online gestellt
vom Server des Bayerischen Staatsministeriums der Justiz, für meine Bedürfnisse
und Wünsche individualisiert gefertigt, unterzeichnet und im August 2010 aktualisiert.

Das Vorwort und die nachfolgenden 23 Fragen ab Seite 7, die sich jeder stellen sollte,
sind sehr lesenswert.


Wichtig sind die Hinweise auf S. 22 zur Vollmacht und auf S. 34 zur Patientenverfügung.

Die in der pdf-Datei enthaltenen, auszufüllenden Formularseiten findet man auf den

Seiten 23 - 25 (Vollmacht); 33 (Meine Wertvorstellungen); 35 - 37 (Patientenverfügung);
41 - 44 (Ergänzung zur Patientenverfügung im Fall schwerer Krankheit mit Notfallplan
und aktueller Medikation).

Das Muster halte ich für eines der besten, das auf dem Markt ist und auch im Druck beim
renommierten C. H. Beck - Verlag zum Preis von 4,90 EUR aufgelegt ist.

Die beiden Dokumente sind bei einem Rechtsanwalt, der behandelnden Psychiatrischen
Institutsambulanz und dem Bevollmächtigten hinterlegt. Selbstverständlich habe ich auch
ein Exemplar, das ggf. als Äußerung meines Willens bei der Behandlung zu berücksichtigen ist.

Bisher sind kein Rückfall, Unfall oder sonstiges Ereignis eingetreten.

Vollmacht und Patientenverfügung halte ich für die Fälle von Krankheit und Pflege für unverzichtbar,
um wunschgemäß behandelt zu werden.

Ein ärztliches Aufklärungsgespräch sollte wie bei jedem somatischen Eingriff auch bei psychischen
Erkrankungen selbstverständlich sein.

Meine Kenntnisse habe ich durch die Selbsthilfe, auf DGBS-Tagungen, Workshops, Seminaren und
Fortbildungen erworben. Bei Fragestellungen surfe ich gelegentlich im Internet.

Beide Male habe ich die Dokumente nach Beratung durch den Rechtsanwalt mit dem Bevollmächtigten
in dessen Kanzlei unterzeichnet. Daher dürften keine Zweifel an der Geschäftsfähigkeit zum Zeitpunkt
der Abgabe der Willenserklärungen bestehen.

Wenn die Widerstände der Ärzteverbände aufgegeben werden, meine jeweilige Einwilligung zur Einsicht
vorliegt, ein Missbrauch ausgeschlossen ist, dann wäre ich bereit, Vollmacht und Patientenverfügung
(mit Wunschkrankenhaus) sowie meinen Notfallpass (Blutgruppe, Diagnosen, Krankenhausaufenthalte,
Medikation, Nebenwirkungen und Unverträglichkeiten) elektronisch auf dem Chip der Gesundheitskarte
erfassen zu lassen.

Ob meine Wunschklinik Behandlungsvereinbarungen abschließt, weiß ich nicht. Änderungen können nur
gemeinsam getroffen werden. Eine Patientenverfügung ist einseitig veränderbar und wird daher von mir
bevorzugt.

Beste Grüße


cum grano salis
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Und wieder einmal wäre ich dankbar um eure Erfahrungen und Meinungen

Betroffenenvertreter DGBS 2302 11. 10. 2014 07:28

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Zora 1075 11. 10. 2014 11:51

Re: PV und Ausschluss Phsychopharmaká-Therapie

Zora 739 15. 10. 2014 06:45

Re: PV und Ausschluss Phsychopharmaká-Therapie

Namenlos 1331 15. 10. 2014 18:16

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Hartmut 586 02. 06. 2015 20:10

Re: Und wieder einmal wäre ich dankbar um eure Erfahrungen und Meinungen

Schildi 769 11. 10. 2014 23:15

Re: @Patientenverfügung....Und wieder einmal wäre ich dankbar um eure Erfahrungen und Meinungen

Mexx55 634 12. 10. 2014 12:00

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Deborah 607 12. 10. 2014 14:44

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dino 598 13. 10. 2014 12:12

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tschitta 529 13. 10. 2014 13:36

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Tessa 943 13. 10. 2014 13:55

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Mania67 836 13. 10. 2014 18:51

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Mania67 537 13. 10. 2014 19:55

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Betroffenenvertreter DGBS 637 13. 10. 2014 19:51

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werner123004 573 13. 10. 2014 20:40

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Irma 635 14. 10. 2014 12:10

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KleineMaus 882 15. 10. 2014 16:05

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Bipolar1994 862 15. 10. 2014 17:18

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tough 548 17. 10. 2014 22:56

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schlaf 682 19. 10. 2014 18:35

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cum grano salis 1023 20. 10. 2014 11:36

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delphin64 688 20. 10. 2014 11:50

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delphin64 557 20. 10. 2014 11:54

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Schildi 557 20. 10. 2014 21:41

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HelloKitty 787 22. 10. 2014 16:36

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Betroffenenvertreter DGBS 551 01. 12. 2014 22:02

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Bipolar1994 513 01. 12. 2014 23:00

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Betroffenenvertreter DGBS 539 02. 12. 2014 02:45



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