Re: rechtliche Einstufung/Auswirkungen

Wolfgang Baitz
22. 05. 2002 08:46
Ja, verminderte Schuldfähigkeit wird akzeptiert, wenn eine ärztliche Diagnose M-D vorliegt. Siehe das Urteil des Obrerlandesgerichtes Nürnberg-Fürth, leicht zu finden unter dem Suchbegriff "Urteill manisch depressiv". Dort wird allerdings auch darauf hingewiesen, daß M-D kein Freibrief für M-Ds ist, in dem Bewußtsdein nicht schuldfähig zu sein, Straftaten zu begehen.

Ich selbst habe gerade einen Prozeß gegen die LVA Hannover gewonnen, die Kindererziehungs-Zeiten nicht anrechnen wollten, weil ich zu Zeiten, als ich noch nicht "gesund" war, Fristen für Anträge nicht versäumt habe.
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rechtliche Einstufung/Auswirkungen

sebo25 463 21. 05. 2002 20:15

Re: rechtliche Einstufung/Auswirkungen

MARA 192 21. 05. 2002 20:33

Re: rechtliche Einstufung/Auswirkungen

Philipp 175 21. 05. 2002 22:27

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Kobold 166 21. 05. 2002 23:55

Re: rechtliche Einstufung/Auswirkungen

Wolfgang Baitz 172 22. 05. 2002 08:46

Re: rechtliche Einstufung/Auswirkungen

incu 286 22. 05. 2002 10:28

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Philipp 178 22. 05. 2002 11:49

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incu 251 22. 05. 2002 13:41

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Philipp 169 22. 05. 2002 14:40

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Patrick 161 22. 05. 2002 14:48

Re: rechtliche Einstufung/Auswirkungen

Philipp 239 22. 05. 2002 15:01



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