Bei einer Vollrente auf Erwerbsminderung vor der normalen Altersrente darf man 345 ? pro Monat hinzuverdienen. Bei Mehrverdienst wird die Rente gekürzt. Also immer darauf achten, dass die Hinzuverdienstgrenze nicht überschritten wird.
Die Ausübung einer selbständigen Tätigkeit ist rentenschädlich und führt zum Entzug der Rente. Näheres ist in den Rentenauskunftsstellen der BfA zu erfahren. Auf der Website www.bfa.de/ stehen Broschüren über Renten wegen verminderter Erwerbsfähigkeit und Hinzuverdienst zum kostenlosen Download als pdf-Datei bereit.
Von der Website der BfA:
"Durch die "Hartz"-Gesetze wurde mit Wirkung ab 01.04.2003 die für
eine Altersrente vor Vollendung des 65. Lebensjahres in voller Höhe,
eine Rente wegen voller Erwerbsminderung in voller Höhe und
eine Rente wegen Erwerbsunfähigkeit in voller Höhe
geltende bisherige rentenunschädliche Hinzuverdienstgrenze in Höhe von 325,- EUR auf ein Siebtel der monatlichen Bezugsgröße, das sind 340,- EUR monatlich, angehoben. Durch die Bezugnahme auf die sich zum 01.01. eines jeden Kalenderjahres ändernde Bezugsgröße ist die Hinzuverdienstgrenze dynamisch gestaltet und ändert sich daher zu Beginn eines jeden Kalenderjahres.
Die neue Hinzuverdienstgrenze gilt für Rentenbezugszeiten ab 01.04.2003 und ist somit sowohl von Neurentnern als auch von Rentnern, die bereits eine entsprechende Rente beziehen, zu beachten. Sie gilt ferner unabhängig davon, ob die Einkünfte in den alten Bundesländern oder im Beitrittsgebiet erzielt werden. Ab 01.01.2004 beträgt die Hinzuverdienstgrenze 345,00 EUR.
Eine entsprechende Anhebung erfolgt auch bei der Prüfung, ob eine nach den Vorschriften des Beitrittsgebietes berechnete Invalidenrente als Rente wegen Erwerbsunfähigkeit oder als Rente wegen Berufsunfähigkeit zu leisten ist.
Die 400 - Euro - Grenze für eine geringfügig entlohnte Beschäftigung (Mini - Jobs) gilt nicht als Grenzwert für den rentenunschädlichen Hinzuverdienst."
Ansonsten gibt es über Renten auch noch Informationen beim Verband Deutscher Rentenversicherungsträger unter
www.vdr.de/
Hans-Peter