Re: Geschäftsunfähigkeit rückwirkend durchsetzen

as
21. 11. 2003 22:45
Hi,

meine Frau ist Juristin, kann Dir nach Nachfrage bei ihr ziemlich sicher sagen, dass es mit einer nachtraeglichen Durchsetzung der Geschaeftsunfaehigkeit kaum klappen wird, ist eigentlich unmoeglich.

Aber ich rate Dir, unbedingt mit allen Unternehmen zu sprechen, bei denen Deine Freundin Schulden gemacht hat, egal, ob man die Ware/dienstleistung zurueckgeben kann oder nicht.

Rufe dort an, erzaehle ihnen die wahre Geschichte und bitte sie um Hilfe. Nimm Ihnen den Wind aus den Segeln, sag Ihnen, dass sie natuerlich jetzt einen Anwalt beauftragen koennen, einen Mahnbescheid holen etc. Sag Ihnen aber auch, dass das nichts bringen wuerde, weil schlichtweg kein Geld da ist.

Biete Ihnen einen Vergleich an: z.B. X % des faelligen Betrages (genau soviel wie moeglich ist) zahlen, davon die Haelfte sofort und die andere Haelfte in Raten. Bitte sie um Hilfe. Aus meiner Erfahrung macht es einfach Sinn, die Karten auf den Tisch zu legen und auf Menschlichkeit zu setzen.

Ausserdem: Kein Unternehmen hat etwas davon, wenn Deine Freundin den Offenbarungseid leisten muss, dann bekommt das Unternehmen naemlich gar nichts mehr.

Gruss, André

Thema Autor Klicks Datum/Zeit

Geschäftsunfähigkeit rückwirkend durchsetzen

Der Freund 2675 18. 11. 2003 18:46

Re: Geschäftsunfähigkeit rückwirkend durchsetzen

j-pa 833 18. 11. 2003 23:03

Re: Geschäftsunfähigkeit rückwirkend durchsetzen

CreativeChaos 749 18. 11. 2003 23:13

Re: Geschäftsunfähigkeit rückwirkend durchsetzen

Der Freund 665 18. 11. 2003 23:45

Re: Geschäftsunfähigkeit rückwirkend durchsetzen

CreativeChaos 767 20. 11. 2003 18:56

Re: Geschäftsunfähigkeit rückwirkend durchsetzen

as 1089 21. 11. 2003 22:45

Re: Geschäftsunfähigkeit rückwirkend durchsetzen

Der Freund 1702 22. 11. 2003 16:50

Re: Geschäftsunfähigkeit rückwirkend durchsetzen

mattes 567 27. 11. 2020 20:15



In diesem Forum dürfen leider nur registrierte Teilnehmer schreiben.

Klicken Sie hier, um sich einzuloggen