Hi,
meine Frau ist Juristin, kann Dir nach Nachfrage bei ihr ziemlich sicher sagen, dass es mit einer nachtraeglichen Durchsetzung der Geschaeftsunfaehigkeit kaum klappen wird, ist eigentlich unmoeglich.
Aber ich rate Dir, unbedingt mit allen Unternehmen zu sprechen, bei denen Deine Freundin Schulden gemacht hat, egal, ob man die Ware/dienstleistung zurueckgeben kann oder nicht.
Rufe dort an, erzaehle ihnen die wahre Geschichte und bitte sie um Hilfe. Nimm Ihnen den Wind aus den Segeln, sag Ihnen, dass sie natuerlich jetzt einen Anwalt beauftragen koennen, einen Mahnbescheid holen etc. Sag Ihnen aber auch, dass das nichts bringen wuerde, weil schlichtweg kein Geld da ist.
Biete Ihnen einen Vergleich an: z.B. X % des faelligen Betrages (genau soviel wie moeglich ist) zahlen, davon die Haelfte sofort und die andere Haelfte in Raten. Bitte sie um Hilfe. Aus meiner Erfahrung macht es einfach Sinn, die Karten auf den Tisch zu legen und auf Menschlichkeit zu setzen.
Ausserdem: Kein Unternehmen hat etwas davon, wenn Deine Freundin den Offenbarungseid leisten muss, dann bekommt das Unternehmen naemlich gar nichts mehr.
Gruss, André