Geschäftsunfähigkeit rückwirkend durchsetzen

18. 11. 2003 18:46
Hi,

meine Freundin ist momentan im Landeskrankenhaus aufgrund einer depressiven Phase und wird nun auch erstmalig mit Medikamenten behandelt. Sie ist also definitiv krank. Ihre letzte Manische Phase hatte sie Ende letzten Jahres und hat in dieser Zeit sehr viele Schulden gemacht.
Ich habe dann erfahren das im BGB §104 steht das Geschäftsunfähig ist wer (2.) sich in einem die freie Willensbestimmung ausschließlich Zustande krankhafter Störung der Geistestätigkeit befindet, sofern nicht der Zustand seiner Natur nach ein vorübergehender ist.

Ist es nun irgendwie möglich rückwirkend die Geschäftsunfähigkeit in diesem Zeitraum geltend zu machen z.B. in dem man ihr für diesen vergangen Zeitraum einen rechtlichen Betreuer zur Seite stellt, der sich mit den Organisationen (Kaufhäusern, Versandhäusern etc.)in Verbindung setzt, damit sich nicht noch mehr Schulden anhäufen, oder das einige Schulden fallen gelassen werden?

Hat hier jemand Erfahrungen damit? Hat so etwas bei einem von Euch schon funktioniert?
Thema Autor Klicks Datum/Zeit

Geschäftsunfähigkeit rückwirkend durchsetzen

Der Freund 2672 18. 11. 2003 18:46

Re: Geschäftsunfähigkeit rückwirkend durchsetzen

j-pa 831 18. 11. 2003 23:03

Re: Geschäftsunfähigkeit rückwirkend durchsetzen

CreativeChaos 746 18. 11. 2003 23:13

Re: Geschäftsunfähigkeit rückwirkend durchsetzen

Der Freund 663 18. 11. 2003 23:45

Re: Geschäftsunfähigkeit rückwirkend durchsetzen

CreativeChaos 765 20. 11. 2003 18:56

Re: Geschäftsunfähigkeit rückwirkend durchsetzen

as 1087 21. 11. 2003 22:45

Re: Geschäftsunfähigkeit rückwirkend durchsetzen

Der Freund 1700 22. 11. 2003 16:50

Re: Geschäftsunfähigkeit rückwirkend durchsetzen

mattes 567 27. 11. 2020 20:15



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